Häufige Fragen

Die Dienstpflicht dient dazu, die Sicherheitsorganisationen Armee und Zivilschutz mit ausreichend Personal zu versorgen. Die Initiative geht deutlich über diesen Bedarf hinaus, da sie auch Frauen für einen Dienst verpflichten will. Die Anzahl der Dienstpflichtigen pro Jahr würde sich von heute rund 35 000 auf 70 000 Personen verdoppeln. Bei einem solch umfassenden Bürgerdienst würden deutlich mehr Personen rekrutiert, als für die Aufgabenerfüllung der Armee und des Zivilschutzes nötig sind.

Die Initiative hätte negative Folgen für die Schweizer Unternehmen. Wegen der Ausweitung der Dienstpflicht würden doppelt so viele Personen wie heute während ihres Dienstes am Arbeitsplatz fehlen. Den Unternehmen würden zusätzliche Kosten entstehen für die Suche nach Vertretungen, für Überstunden anderer Mitarbeitenden oder durch Produktivitätsverluste aufgrund der Abwesenheiten.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nicht sinnvoll, eine derart hohe Zahl an Arbeitskräften für Aufgaben einzusetzen, die nicht ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechen.

Es wäre möglich, dass Dienstleistende Arbeiten übernehmen würden, die bisher durch Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt erbracht werden. Besonders die Stellen von gering qualifizierten Arbeitskräften, zum Beispiel Raumpflegepersonal oder Pflegehilfen, könnten unter Lohndruck geraten oder verdrängt werden.

Die Einführung eines Bürgerdienstes wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Im Vergleich zu heute würden sich die jährlichen Kosten verdoppeln: für den Erwerbsersatz von 800 Millionen auf rund 1,6 Milliarden Franken und für die Militärversicherung von 160 Millionen auf rund 320 Millionen Franken. Die Mehrbelastung für den Erwerbsersatz müssten Arbeitnehmende und Arbeitgebende über ihre Lohnbeiträge finanzieren. Die Mehrkosten für die Militärversicherung müssten vom Bund übernommen werden.

Die Mehreinnahmen über die Wehrpflichtersatzabgabe – von geschätzten 170 Millionen Franken – könnten die Mehrkosten beim Erwerbsersatz und der Militärversicherung bei Weitem nicht kompensieren.

Arbeitgeber müssten mit sehr hohen zusätzlichen Kosten rechnen, um die Abwesenheiten ihrer Arbeitnehmenden während des Dienstes zu kompensieren.

Beim Bund und bei den Kantonen entstünden durch den gestiegenen Personal- und Verwaltungsaufwand erhebliche Mehrkosten.

Eine Dienstpflicht für Frauen kann als Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau gesehen werden. Doch würde sie die Mehrfachbelastung vieler Frauen zusätzlich erhöhen, denn heute leisten die Frauen einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit in der Betreuung, der Erziehung, der Pflege und im Haushalt.

Es ist offen, ob bei einem Bürgerdienst genügend Dienstarten geschaffen werden könnten, um das Prinzip der Dienstgerechtigkeit zu respektieren, dies insbesondere bezüglich der Dienstdauer. Für den Bundesrat ist die Dienstgerechtigkeit ein wichtiges Kriterium bei der Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems. Dienstgerechtigkeit ist dann gegeben, wenn die verschiedenen Dienstarten – hinsichtlich der Anzahl Diensttage und der Einteilungsdauer – möglichst gleichwertig sind.

Das Völkerrecht verbietet Zwangsarbeit. Nicht als Zwangsarbeit gelten unter anderem der Militärdienst und der Zivildienst sowie Tätigkeiten zur Wahrung der Sicherheit oder zur Bewältigung von Notständen und Katastrophen. Mit der Initiative würden mehr als die Hälfte der rekrutierten Personen ausserhalb von Armee und Zivilschutz eingesetzt. Es bleibt offen, ob genügend Milizdienste vorgesehen werden könnten, die das völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit einhalten.

Der Bundesrat, das Parlament und die Armee haben bereits darauf reagiert, dass die Bestände von Armee und Zivilschutz in den letzten Jahren unter Druck geraten sind. Sie haben folgende Massnahmen ergriffen:

  • Der Bundesrat will mit zwei Gesetzesrevisionen die Bestände sichern: Die Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) soll die Bestandessituation im Zivilschutz verbessern, indem Zivildienstleistende verpflichtet werden können, einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz zu leisten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) sollen die Zulassungen zum Zivildienst reduziert und damit der Armeebestand stabilisiert werden. Weiter will der Bundesrat einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizer Frauen einführen.

  • Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, schnellstmöglich die sogenannte Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Diese fusioniert den Zivilschutz und den Zivildienst unter dem neuen Namen «Katastrophenschutz».
  • Die Armee hat Massnahmen eingeleitet, um eine bessere Vereinbarkeit des Militärdienstes mit dem privaten und beruflichen Leben zu erreichen.